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   OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09   

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https://dejure.org/2009,4931
OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09 (https://dejure.org/2009,4931)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2009 - 15 WF 44/09 (https://dejure.org/2009,4931)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2009 - 15 WF 44/09 (https://dejure.org/2009,4931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfeprüfung für ein Hausratsteilungsverfahren zur Verhinderung der Herausgabe in einer Tierschutzeinrichtung untergebrachter Haustiere/Papageien an den anderen Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1361a BGB; § 8 Abs. 1 HausratsVO
    Ausschließung des anderen Ehegatten von dem Besitz an Hausratsgegenständen (hier: Papageien) im Wege der Hausratsteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung des anderen Ehegatten von dem Besitz an Hausratsgegenständen (hier: Papageien) im Wege der Hausratsteilung

  • Judicialis

    HausratsVO § 8 Abs. 1; ; BGB § 1361 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 8 Abs. 1; BGB § 1361 a
    Ausschließung des anderen Ehegatten von dem Besitz an Hausratsgegenständen (hier: Papageien) im Wege der Hausratsteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vögel als Hausrat? - Ehefrau verlangt bei der Scheidung, ihr die Tiere als Alleineigentum zuzuweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1306
  • FamRZ 2009, 1911
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 21.04.1998 - 12 WF 46/98

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Zuweisung eines gemeinsamen Hundes von

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09
    Auch wenn Tiere keine Sachen sind (§ 90 a BGB), sollen die Regelungen zur vorläufigen (§ 1361 a BGB) oder endgültigen Hausratsverteilung (§§ 8 ff HauratsVO) analog angewandt werden (vgl. OLG Schleswig NJW 1998, 3127 [betreffend einen Pudel], OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432 = FuR 1998, 235. OLG Naumburg FamRZ 2001, 481 [bezüglich Pferden]. Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., Rn 23 zu § 1361 a BGB. PWW/Weinreich, BGB, 3. Aufl. Rn. 10 zu § 1361 a BGB).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Umfang und Gültigkeit gerichtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09
    Das Amtsgericht hat im angefochtenen Beschluss zutreffend die Auffassung vertreten, dass für die nach § 8 Abs. 1 HausratsVO gerechte und zweckmäßige endgültige gerichtliche Teilung des Hausrats grundsätzlich der gesamte, bei Trennung der Eheleute vorhandene Hausrat festzustellen ist, den diese im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht darzulegen haben (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1102. Palandt/Brudermüller, BGB, 68. Aufl., Rn 12 zu § 8 HausratsVO).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1998 - 2 UF 230/97

    Einordnung eines Haustiers als Haushaltsgegenstand; Zuordnung eines Hundes als

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09
    Auch wenn Tiere keine Sachen sind (§ 90 a BGB), sollen die Regelungen zur vorläufigen (§ 1361 a BGB) oder endgültigen Hausratsverteilung (§§ 8 ff HauratsVO) analog angewandt werden (vgl. OLG Schleswig NJW 1998, 3127 [betreffend einen Pudel], OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432 = FuR 1998, 235. OLG Naumburg FamRZ 2001, 481 [bezüglich Pferden]. Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., Rn 23 zu § 1361 a BGB. PWW/Weinreich, BGB, 3. Aufl. Rn. 10 zu § 1361 a BGB).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98

    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09
    Sinn und Zweck des Hausratsteilungs- oder Wohnungszuweisungsverfahrens ist es jedoch nicht, den anderen Ehegatten von der Nutzung auszuschließen, sondern dem antragstellenden Ehegatten die eigene Nutzung des Hausrats für seine Lebensbedürfnisse zu ermöglichen und eine Neuanschaffung von Hausratsgegenständen zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1087 für die Zuweisung der Ehewohnung aus finanziellen Interessen zu deren Vermietung oder Veräußerung).
  • OLG Naumburg, 29.10.1999 - 3 UF 95/99

    Tiere als Hausratsgegenstände

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09
    Auch wenn Tiere keine Sachen sind (§ 90 a BGB), sollen die Regelungen zur vorläufigen (§ 1361 a BGB) oder endgültigen Hausratsverteilung (§§ 8 ff HauratsVO) analog angewandt werden (vgl. OLG Schleswig NJW 1998, 3127 [betreffend einen Pudel], OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432 = FuR 1998, 235. OLG Naumburg FamRZ 2001, 481 [bezüglich Pferden]. Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., Rn 23 zu § 1361 a BGB. PWW/Weinreich, BGB, 3. Aufl. Rn. 10 zu § 1361 a BGB).
  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 10 WF 240/10

    Kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Familienhund!

    Vom Hausrat sind alle beweglichen Sachen erfasst, die nach den Lebensverhältnissen der Eheleute üblicherweise der Einrichtung der Wohnung, der Hauswirtschaft und dem Zusammenleben der Familie, d.h. der gemeinsamen Lebensführung zu dienen bestimmt sind (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1306, 1307; FamRZ 2009, 1911; Palandt-Brudermüller, Kommentar zum BGB, 69. Auflage 2010, § 1361a BGB Rn 2 m.w.N.; Voppel, in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2007, § 1361a BGB Rn 8).

    Auch wenn Tiere keine Sachen sind (§ 90 a BGB), werden die Regelungen zur vorläufigen (§ 1361 a BGB) oder endgültigen Hausratsverteilung zumindest analog angewendet (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1306, 1307 betreffend mehrere Papageien; OLG Bamberg, FamRZ 2004, 559 betreffend einen Hund; OLG Naumburg FamRZ 2001, 481 betreffend mehrere Pferde; OLG Schleswig NJW 1998, 3127 betreffend einen Pudel; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432; Götz, in: Johannsen/Henrich, Kommentar zum Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 1361a BGB Rn 20).

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